Benutzungs- und Entgeltordnung
Das Medienzentrum Kassel - Stadt- und Kreisbildstelle - ist eine Serviceeinrichtung für die Schulen. Privatpersonen, Vereine und Unternehmen haben Benutzungsentgelte zu zahlen.
Aufgrund der §§ 51 Ziffer 10, 66 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBl. 2000 I S. 2), hat der Magistrat der Stadt Kassel in seiner Sitzung am 20.08.2001 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für das Medienzentrum Kassel - Stadt- und Kreisbildstelle - beschlossen:
1. Allgemeine Benutzungsbedingungen für Medien und Geräte
1.1 Das Medienzentrum Kassel - Stadt- und Kreisbildstelle - ist eine Serviceeinrichtung
für die Schulen. Des weiteren steht es auch für außerschulische und kulturelle
Medienarbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung zur Verfügung.
1.2 Privatpersonen, Vereine und Unternehmen können die Dienstleistungen des
Medienzentrums nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen. Die Entscheidung
trifft insoweit die Leitung des Medienzentrums Kassel.
1.3 Privatpersonen, Vereine und Unternehmen haben Benutzungsentgelte zu zahlen,
die sich gem. Ziffer 5 aus der Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung ergeben.
Ausgenommen von der Entgeltpflicht sind Bildungseinrichtungen, die nicht in
der Trägerschaft der Stadt Kassel oder des Landkreises Kassel stehen, sofern
sie einen Vertrag über eine Ausleihpauschale mit der Stadt Kassel geschlossen
haben.
1.4 Der Benutzer/Die Benutzerin haften bei Verlust oder Beschädigung für alle
Schäden, die an den benutzten Medien und Geräten entstehen und die in ursächlichem
Zusammenhang mit der Benutzung stehen, und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs-
bzw. Wiederherstellungspreises.
1.5 Für jede Überlassung ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Ausreichend
ist jedoch - bei der Benutzung von Medien - ein entsprechender Buchungsvorgang
im Verleihsystem.
1.6 Mit dem Entleihen von Medien und Geräten erkennt die Benutzerin/der Benutzer
die Benutzungs- und Entgeltordnung an.
1.7 Benutzungsdauer
1.7.1 Schulen: Die übliche Benutzungsdauer beträgt bei Medien zwei Wochen.
Eine längere Ausleihe ist bei vorheriger Angabe des Zeitraums möglich. Bei
Geräten wird die Benutzungsdauer vereinbart.
1.7.2 Andere: Die übliche Benutzungsdauer beträgt einen Tag (24 Std.), wobei
das Wochenende als ein Tag zählt. Eine längere Ausleihe ist nur bei ausdrücklicher
Vereinbarung möglich.
2 Spezielle Benutzungsbedingungen für Medien
2.1 Medien dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nur von Benutzern entliehen
werden, die diese im Rahmen ihrer Aufgaben in nicht gewerblichen Veranstaltungen
innerhalb der Stadt oder des Landkreises Kassel einsetzen. Für die Einhaltung
urheberrechtlicher Auflagen sind die Benutzerin bzw. der Benutzer verantwortlich.
2.2 Die Mediennutzung erfolgt mit Ausnahme von Ziffer 1.3 unentgeltlich.
3 Spezielle Benutzungsbedingungen für Geräte
3.1 Geräte werden unentgeltlich bereitgestellt:
- an staatliche oder staatlich anerkannte Schulen der Stadt und des Landkreises
Kassel;
- an Einrichtungen der Verwaltung in Stadt oder Landkreis Kassel, wenn sie
Angelegenheiten des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens (Sozialhilfe,
Kinder- und Jugendhilfe), der Kultur, des Sports, der Erholung u. ä. wahrnehmen,
nicht aber im Rahmen eigener wirtschaftlicher Unternehmungen; außerdem an
Justizbehörden;
- an Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Sitz in der
Stadt oder dem Landkreis Kassel, die die Rechtsstellung einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts haben;
- an Hochschulen, Studentenschaften, Forschungseinrichtungen und Studentenwerke
mit Sitz in der Stadt oder dem Landkreis Kassel, die die Rechtsstellung einer
Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts haben; an andere
Einrichtungen mit Sitz in der Stadt oder dem Landkreis Kassel, die wissenschaftlichen
oder Unterrichts- und Erziehungszwecken dienen und als gemeinnützig anerkannt
sind;
- an freie Wohlfahrtsverbände.
3.2 Entliehene Geräte dürfen nur von Vorführerinnen bzw. Vorführern bedient
werden, die im Besitz einer durch eine Bildstelle ausgestellten Vorführbescheinigung
sind. Diese Bescheinigungen werden nur nach Besuch entsprechender gerätetechnischer
Kurse ausgestellt.
4 Transport
Das Medienzentrum Kassel übernimmt weder Transporte noch Transportkosten.
Medien und Geräte sind zu den vereinbarten Terminen und den Öffnungszeiten
der Bildstelle abzuholen und zurückzugeben.
5 Benutzungsentgelte
5.1 Die Benutzungsentgelte richten sich nach dem Entgeltverzeichnis in der
Anlage zu dieser Benutzungs- und Entgeltordnung.
5.2 Werden Medien und/oder Geräte nicht am vereinbarten Termin zurückgegeben,
so kann für jeden angefangenen Tag das doppelte Entgelt in Rechnung gestellt
werden. Dies gilt auch für Benutzer/Benutzerinnen, für die Geräte bzw. Medien
unentgeltlich zur Verfügung stehen.
5.3 Müssen im Einzelfall Medien oder Geräte von dem Medienzentrum zurückgeholt
werden, ist ein Entgelt von mindestens 100,00 DM (50 Euro) zu zahlen.
5.4 Kosten für Mahnungen werden auch für die Benutzer/Benutzerinnen fällig,
für die Geräte bzw. Medien unentgeltlich zur Verfügung stehen.
5.5 Auf begründeten Antrag kann im Einzelfall eine Befreiung oder Reduzierung
der Entgeltpflicht erfolgen. Die Entscheidung hierüber trifft die Leitung
des Medienzentrums Kassel.
6 Inkrafttreten
Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Benutzungs- und Entgeltordnung
für die Stadt- und Kreisbildstelle vom 11.01.1993 außer Kraft.
Kassel, den 24. August 2001
Stadt Kassel - Der Magistrat
Georg Lewandowski
Oberbürgermeister
Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung
Entgeltverzeichnis für den Geschäftsbereich Medienzentrum, Stadt- und Kreisbildstelle Kassel
| Gegenstand |
|
Euro |
|
Kassettenrecorder, Tonbandgeräte, CD-Player, Minidiskrecorder, Rundfunkgeräte, Audio-Kombibox |
je Tag |
15
|
|
Audio-Kraftverstärker |
je Tag |
25
|
|
Audio-Mischpult |
je Tag |
15
|
|
Megaphon oder Lautsprecherbox |
je Tag |
10
|
|
Portable Beschallungsanlage |
je Tag |
50
|
|
Diaprojektor oder Tageslichtprojektor |
je Tag |
25
|
|
Diaüberblendanlage mit Projektoren und Steuergerät |
je Tag |
50
|
|
Tonbildgerät |
je Tag |
20
|
|
Episkop |
je Tag |
10
|
|
Projektionswand |
je Tag |
10
|
|
Projektionstisch |
je Tag |
3
|
|
Analoge Spiegelreflexkamera |
je Tag |
15
|
|
Digitale Fotokamera |
je Tag |
20
|
|
Filmprojektor 8mm |
je Tag |
10
|
|
Filmprojektor 16mm |
je Tag |
30
|
|
Filmprojektor stationär, 35mm |
je Stunde |
20
|
|
Filmkamera für Stummfilme 16mm |
je Tag |
25
|
|
Videorecorder VHS/SVHS |
je Tag |
30
|
|
Camcorder VHS/SVHS |
je Tag |
40
|
|
Bildplattenspieler, CD-J-Player oder DVD-Player |
je Tag |
20
|
|
Farbempfänger-Monitor, Presenter |
je Tag |
30
|
|
Mikrofon |
je Tag |
10
|
|
Aufnahmeleuchte |
je Tag |
10
|
|
Kamera- oder Mikrofonstativ |
je Tag |
3
|
|
Video-Transfer für 8 mm- oder 16 mm-Tonfilm |
je Stunde |
30
|
|
Video-Beamer |
je Tag |
150
|
|
Videoprojektor |
je Tag |
150
|
|
Video-Kopierstraße S-VHS U-Matic (low- und highband auf 6 x VHS) |
je Stunde |
60
|
|
Video-Normwandlung (PAL/NTSC/SECAM/ME/SECAM/PAL/M/PAL/N) |
je Stunde |
60
|
|
Herstellung von Videokopien (VHS/SVHS/Betacam) |
je Stunde |
15
|
|
Bereitstellung von LCD-Display zur Auflage auf Arbeits-Projektor (monochrom/Farbe) |
je Tag |
40
|
|
Computer |
je Tag |
40
|
|
Herstellen von Diskettenkopien |
je Diskette |
5
|
|
Herstellen von CD-Kopien |
je CD |
5
|
|
Aufnahme von Gegenständen in Schwarz-Weiß und Color bis zum Aufnahmeformat 9,0 cm x 12,0 cm (Aufnahmen auf Schwarz-Weiß und Color-Negativ, Dia-Film oder auf digitalem Speichermedium |
- |
20
|
|
Scannen und Speichern einer Vorlage bis DIN A4 |
- |
20
|
|
Scannen eines Kleinbild-Negativs bzw. eines Dias |
- |
20
|
|
SW-Fotodruck |
- |
5
|
|
Farb-Fotodruck |
- |
10
|
|
Reproduktionen; Aufnahmen aus der Bildersammlung |
je Aufnahme |
30
|
|
Professioneller S-VHS Camcorder |
je Tag |
150
|
|
Digitaler Videoschnittplatz |
je Tag |
150
|
|
Digitale Tonbearbeitung |
je Tag |
150
|
|
VHS-Schnittplatz (semi-professionell) |
je Tag |
75
|
|
S-VHS Schnittplatz |
je Tag |
100
|
|
Betacam-Recorder |
je Tag |
150
|
|
DV-Recorder |
je Tag |
100
|
|
Dia-Reihen |
je Tag |
5
|
|
Transparentreihe |
je Tag |
5
|
|
Stummfilm 16 mm |
je Rolle, je Tag |
5
|
|
Tonfilm 16 mm |
je 300m, je Tag |
5
|
|
Tonbandkassette |
je Tag |
5
|
|
DVD |
je Tag |
3
|
|
Videokassette |
je Tag |
3
|
|
Compactdisk |
je Tag |
3
|
|
Anmeldung |
einmalig |
5
|
|
1. Mahnung |
- |
5
|
|
2. Mahnung |
- |
5
|
|
3. Mahnung |
- |
7,50
|
Für die Richtigkeit dieser Aufstellung keine Gewähr übernommen. Bindend ist die Aufstellung im Aushang des Medienzentrums.
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