Benutzungs- und Entgeltordnung
Das Medienzentrum Kassel ist eine Serviceeinrichtung für die Schulen. Privatpersonen, Vereine und Unternehmen haben Benutzungsentgelte zu zahlen.
Aufgrund der §§ 51 Ziffer 10, 66 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBl. 2000 I S. 2), hat der Magistrat der Stadt Kassel in seiner Sitzung am 20.08.2001 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung und am 31.05.2010 eine erste Änderung für das Medienzentrum Kassel beschlossen:
1. Allgemeine
Benutzungsbedingungen für Medien und Geräte
1.1
Das Medienzentrum Kassel ist eine Serviceeinrichtung für die
Schulen. Des Weiteren
steht es auch für außerschulische und kulturelle Medienarbeit in
der Jugend- und Erwachsenenbildung zur Verfügung.
1.2
Privatpersonen, Vereine und Unternehmen können die Dienstleistungen
des Medienzentrums nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen. Die
Entscheidung trifft die Leitung des Medienzentrums Kassel.
1.3
Privatpersonen, Vereine und Unternehmen haben Benutzungsentgelte zu
zahlen, die sich gem. Ziffer 5 aus der Anlage zur Benutzungs- und
Entgeltordnung ergeben. Ausgenommen von der Entgeltpflicht sind
Bildungseinrichtungen, die nicht in der Trägerschaft der Stadt
Kassel oder des Landkreises Kassel stehen, sofern sie einen Vertrag
über eine Ausleihpauschale mit der Stadt Kassel geschlossen haben.
1.4 Der Benutzer/Die Benutzerin haftet
bei Verlust oder
Beschädigung für alle Schäden, die an den benutzten Medien und
Geräten entstehen und die in ursächlichem Zusammenhang mit der
Benutzung stehen, und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw.
Wiederherstellungspreises.
1.5 Für jede Überlassung ist ein
schriftlicher Vertrag zu schließen. Ausreichend ist jedoch - bei der
Benutzung von Medien - ein entsprechender Buchungsvorgang im
Verleihsystem.
1.6 Mit dem Entleihen von Medien und Geräten
erkennt die Benutzerin/der Benutzer die Benutzungs- und
Entgeltordnung an.
1.7 Benutzungsdauer
1.7.1 Schulen: Die
übliche Benutzungsdauer beträgt bei Medien zwei Wochen. Eine
längere Ausleihe ist bei vorheriger Angabe des Zeitraums möglich.
Bei Geräten wird die Benutzungsdauer vereinbart.
1.7.2 Andere:
Die übliche Benutzungsdauer beträgt einen Tag (24 Std.), wobei das
Wochenende als ein Tag zählt. Eine längere Ausleihe ist nur bei
ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
2 Spezielle
Benutzungsbedingungen für Medien
2.1 Medien dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nur von
Benutzern entliehen werden, die diese im Rahmen ihrer Aufgaben in
nicht gewerblichen Veranstaltungen innerhalb der Stadt oder des
Landkreises Kassel einsetzen. Für die Einhaltung urheberrechtlicher
Auflagen ist
die Benutzerin bzw. der Benutzer verantwortlich.
2.2 Die
Mediennutzung erfolgt mit Ausnahme von Ziffer 1.3 unentgeltlich.
3
Spezielle Benutzungsbedingungen für Geräte
Geräte
werden unentgeltlich bereitgestellt:
-
an staatliche oder staatlich anerkannte Schulen der Stadt und des Landkreises Kassel (Altkreis);
-
an Einrichtungen der Verwaltung in Stadt oder Landkreis Kassel, wenn sie Angelegenheiten des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens (Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe), der Kultur, des Sports, der Erholung u. ä. wahrnehmen, nicht aber im Rahmen eigener wirtschaftlicher Unternehmungen; außerdem an Justizbehörden;
-
an Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Sitz in der Stadt oder dem Landkreis Kassel, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben;
-
an Hochschulen, Studentenschaften, Forschungseinrichtungen und Studentenwerke mit Sitz in der Stadt oder dem Landkreis Kassel (Altkreis), die die Rechtsstellung einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts haben; an andere Einrichtungen mit Sitz in der Stadt oder dem Landkreis Kassel, die wissenschaftlichen oder Unterrichts- und Erziehungszwecken dienen und als gemeinnützig anerkannt sind;
-
an freie Wohlfahrtsverbände.
4 Transport
Das
Medienzentrum Kassel übernimmt weder Transporte noch
Transportkosten. Medien und Geräte sind zu den vereinbarten Terminen
und den Öffnungszeiten der Bildstelle abzuholen und zurückzugeben.
5 Benutzungsentgelte
5.1
Die Benutzungsentgelte richten sich nach dem Entgeltverzeichnis in
der Anlage zu dieser Benutzungs- und Entgeltordnung.
5.2
Werden Medien und/oder Geräte nicht am vereinbarten Termin
zurückgegeben, so kann für jeden angefangenen Tag das doppelte
Entgelt in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für
Benutzer/Benutzerinnen, für die Geräte bzw. Medien unentgeltlich
zur Verfügung stehen.
5.3 Müssen im Einzelfall Medien oder
Geräte von dem Medienzentrum zurückgeholt werden, ist ein Entgelt
von mindestens 50,-
Euro zu zahlen.
5.4
Kosten für Mahnungen werden auch für die Benutzer/Benutzerinnen
fällig, für die Geräte bzw. Medien unentgeltlich zur Verfügung
stehen.
5.5 Auf begründeten Antrag kann im Einzelfall eine
Befreiung oder Reduzierung der Entgeltpflicht erfolgen. Die
Entscheidung hierüber trifft die Leitung des Medienzentrums Kassel.
6 Inkrafttreten
Die
Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Benutzungs-
und Entgeltordnung für das
Medienzentrum -Stadt-
und Kreisbildstelle-
vom 24.
August 2001 außer
Kraft.
Kassel,
den 02.07.2010
Stadt Kassel - Der Magistrat
Bertram
Hilgen
Oberbürgermeister
Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung
Entgeltverzeichnis für den Geschäftsbereich Medienzentrum Kassel
|
Kategorie |
Gegenstand |
Euro |
|
|
Recorder/Aufnahmegeräte |
Fotokamera, Spiegelreflex |
80,00 € |
pro Tag |
|
|
Fotokamera, nicht Spiegelreflex |
25,00 € |
pro Tag |
|
|
Video-Kamera, Camcorder |
25,00 € |
pro Tag |
|
|
Diascanner |
20,00 € |
pro Tag |
|
|
MP3-Recorder |
25,00 € |
pro Tag |
|
|
|
|
|
|
Player/Wiedergabegeräte |
Verstärker, groß |
50,00 € |
pro Tag |
|
|
Verstärker, klein |
25,00 € |
pro Tag |
|
|
DVD-Player |
20,00 € |
pro Tag |
|
|
|
|
|
|
Projektoren |
Tageslichtprojektor |
25,00 € |
pro Tag |
|
|
Beamer |
100,00 € |
pro Tag |
|
|
|
|
|
|
Computer |
Laptop / PC |
50,00 € |
pro Tag |
|
|
Beamer-Laptop-Koffer |
150,00 € |
pro Tag |
|
|
Anlage für Videoschnitt |
100,00 € |
pro Tag |
|
|
|
|
|
|
Sonstiges |
Leinwand |
10,00 € |
pro Tag |
|
|
Mikrofon |
10,00 € |
pro Tag |
|
|
Aufnahmeleuchte |
20,00 € |
pro Tag |
|
|
Stativ |
5,00 € |
pro Tag |
|
|
GPS-Navigationssystem (Satz) |
200,00 € |
pro Tag |
|
|
Medien-Formatwandlung |
30,00 € |
pro angefangene Arbeitsstunde |
|
|
|
|
|
|
Unterrichtsmedien |
DVD/CD/VHS oder ähnlich |
5,00 € |
pro Tag |
|
|
|
|
|
|
Tagung |
Tagungsraum mit Tagungstechnik |
100,00 € |
pro Halbtag |
|
|
|
|
|
|
Mahnung |
1. Mahnung |
5,00 € |
|
|
|
2. Mahnung |
10,00 € |
|
|
|
3. Mahnung |
15,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
Digitale Schultasche |
Überlassung eines USB-Sticks mit Software (auch für Bildungseinrichtungen) |
15,00 € |
pro Stück |
|
|
|
|
|
Für die Richtigkeit dieser Aufstellung wird keine Gewähr übernommen. Bindend ist die Aufstellung im Aushang des Medienzentrums.
Großdrucke