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Benutzungs- und Entgeltordnung

Das Medienzentrum Kassel ist eine Serviceeinrichtung für die Schulen. Privatpersonen, Vereine und Unternehmen haben Benutzungsentgelte zu zahlen.

Aufgrund der §§ 51 Ziffer 10, 66 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBl. 2000 I S. 2), hat der Magistrat der Stadt Kassel in seiner Sitzung am 20.08.2001 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung und am 31.05.2010 eine erste Änderung für das Medienzentrum Kassel beschlossen:


1. Allgemeine Benutzungsbedingungen für Medien und Geräte

1.1 Das Medienzentrum Kassel ist eine Serviceeinrichtung für die Schulen. Des
Weiteren steht es auch für außerschulische und kulturelle Medienarbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung zur Verfügung.

1.2 Privatpersonen, Vereine und Unternehmen können die Dienstleistungen des Medienzentrums nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen. Die Entscheidung trifft die Leitung des Medienzentrums Kassel.

1.3 Privatpersonen, Vereine und Unternehmen haben Benutzungsentgelte zu zahlen, die sich gem. Ziffer 5 aus der Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung ergeben. Ausgenommen von der Entgeltpflicht sind Bildungseinrichtungen, die nicht in der Trägerschaft der Stadt Kassel oder des Landkreises Kassel stehen, sofern sie einen Vertrag über eine Ausleihpauschale mit der Stadt Kassel geschlossen haben.

1.4 Der Benutzer/Die Benutzerin hafte
t bei Verlust oder Beschädigung für alle Schäden, die an den benutzten Medien und Geräten entstehen und die in ursächlichem Zusammenhang mit der Benutzung stehen, und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreises.

1.5 Für jede Überlassung ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Ausreichend ist jedoch - bei der Benutzung von Medien - ein entsprechender Buchungsvorgang im Verleihsystem.

1.6 Mit dem Entleihen von Medien und Geräten erkennt die Benutzerin/der Benutzer die Benutzungs- und Entgeltordnung an.

1.7 Benutzungsdauer
1.7.1 Schulen: Die übliche Benutzungsdauer beträgt bei Medien zwei Wochen. Eine längere Ausleihe ist bei vorheriger Angabe des Zeitraums möglich. Bei Geräten wird die Benutzungsdauer vereinbart.
1.7.2 Andere: Die übliche Benutzungsdauer beträgt einen Tag (24 Std.), wobei das Wochenende als ein Tag zählt. Eine längere Ausleihe ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich.



2 Spezielle Benutzungsbedingungen für Medien

2.1 Medien dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nur von Benutzern entliehen werden, die diese im Rahmen ihrer Aufgaben in nicht gewerblichen Veranstaltungen innerhalb der Stadt oder des Landkreises Kassel einsetzen. Für die Einhaltung urheberrechtlicher Auflagen
ist die Benutzerin bzw. der Benutzer verantwortlich.

2.2 Die Mediennutzung erfolgt mit Ausnahme von Ziffer 1.3 unentgeltlich.


3 Spezielle Benutzungsbedingungen für Geräte

Geräte werden unentgeltlich bereitgestellt:

  • an staatliche oder staatlich anerkannte Schulen der Stadt und des Landkreises Kassel (Altkreis);

  • an Einrichtungen der Verwaltung in Stadt oder Landkreis Kassel, wenn sie Angelegenheiten des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens (Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe), der Kultur, des Sports, der Erholung u. ä. wahrnehmen, nicht aber im Rahmen eigener wirtschaftlicher Unternehmungen; außerdem an Justizbehörden;

  • an Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Sitz in der Stadt oder dem Landkreis Kassel, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben;

  • an Hochschulen, Studentenschaften, Forschungseinrichtungen und Studentenwerke mit Sitz in der Stadt oder dem Landkreis Kassel (Altkreis), die die Rechtsstellung einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts haben; an andere Einrichtungen mit Sitz in der Stadt oder dem Landkreis Kassel, die wissenschaftlichen oder Unterrichts- und Erziehungszwecken dienen und als gemeinnützig anerkannt sind;

  • an freie Wohlfahrtsverbände.


4 Transport

Das Medienzentrum Kassel übernimmt weder Transporte noch Transportkosten. Medien und Geräte sind zu den vereinbarten Terminen und den Öffnungszeiten der Bildstelle abzuholen und zurückzugeben.


5 Benutzungsentgelte

5.1 Die Benutzungsentgelte richten sich nach dem Entgeltverzeichnis in der Anlage zu dieser Benutzungs- und Entgeltordnung.

5.2 Werden Medien und/oder Geräte nicht am vereinbarten Termin zurückgegeben, so kann für jeden angefangenen Tag das doppelte Entgelt in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für Benutzer/Benutzerinnen, für die Geräte bzw. Medien unentgeltlich zur Verfügung stehen.

5.3 Müssen im Einzelfall Medien oder Geräte von dem Medienzentrum zurückgeholt werden, ist ein Entgelt von mindestens 50
,- Euro zu zahlen.

5.4 Kosten für Mahnungen werden auch für die Benutzer/Benutzerinnen fällig, für die Geräte bzw. Medien unentgeltlich zur Verfügung stehen.

5.5 Auf begründeten Antrag kann im Einzelfall eine Befreiung oder Reduzierung der Entgeltpflicht erfolgen. Die Entscheidung hierüber trifft die Leitung des Medienzentrums Kassel.


6 Inkrafttreten

Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Benutzungs- und Entgeltordnung für
das Medienzentrum -Stadt- und Kreisbildstelle- vom 24. August 2001 außer Kraft.


Kassel, den 02.07.2010
Stadt Kassel - Der Magistrat
Bertram Hilgen
Oberbürgermeister



Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung

Entgeltverzeichnis für den Geschäftsbereich Medienzentrum Kassel


Kategorie

Gegenstand

Euro


Recorder/Aufnahmegeräte

Fotokamera, Spiegelreflex

80,00 €

pro Tag


Fotokamera, nicht Spiegelreflex

25,00 €

pro Tag


Video-Kamera, Camcorder

25,00 €

pro Tag


Diascanner

20,00 €

pro Tag


MP3-Recorder

25,00 €

pro Tag





Player/Wiedergabegeräte

Verstärker, groß

50,00 €

pro Tag


Verstärker, klein

25,00 €

pro Tag


DVD-Player

20,00 €

pro Tag





Projektoren

Tageslichtprojektor

25,00 €

pro Tag


Beamer

100,00 €

pro Tag





Computer

Laptop / PC

50,00 €

pro Tag


Beamer-Laptop-Koffer

150,00 €

pro Tag


Anlage für Videoschnitt

100,00 €

pro Tag





Sonstiges

Leinwand

10,00 €

pro Tag


Mikrofon

10,00 €

pro Tag


Aufnahmeleuchte

20,00 €

pro Tag


Stativ

5,00 €

pro Tag


GPS-Navigationssystem (Satz)

200,00 €

pro Tag


Medien-Formatwandlung
(z.B. Film auf DVD)

30,00 €

pro angefangene Arbeitsstunde





Unterrichtsmedien

DVD/CD/VHS oder ähnlich

5,00 €

pro Tag





Tagung

Tagungsraum mit Tagungstechnik

100,00 €

pro Halbtag





Mahnung

1. Mahnung

5,00 €



2. Mahnung

10,00 €



3. Mahnung

15,00 €






Digitale Schultasche

Überlassung eines USB-Sticks mit Software (auch für Bildungseinrichtungen)

15,00 €

pro Stück






Für die Richtigkeit dieser Aufstellung wird keine Gewähr übernommen. Bindend ist die Aufstellung im Aushang des Medienzentrums.


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