Jugendmedienschutz
Nutzung des Internet durch Kinder und Jugendliche - mögliches Gefahrenpotential
Position der hessischen Medienzentren
Das Internet bietet neue und wertvolle Möglichkeiten für Unterricht und Lernen. Es transportiert aber auch gefährdende Inhalte für die Kinder und Jugendlichen. Damit das pädagogische Potential des Internet genutzt werden kann, ist es nötig, die Gefahren so weit wie möglich zu reduzieren.
Zum einen reichen die technischen Lösungsmöglichkeiten der Gefahrenabwehr
nicht aus, um Kinder und Jugendliche vollständig vor dem Zugriff auf gefährdende
Inhalte im Internet schützen zu können. Schulen, die das Internet
mit Content-Filtern zensieren, können damit nicht gleichzeitig aus ihrer
Aufsichtspflicht entlassen werden. -
Zum anderen sollen Schülerinnen und Schüler auch beim Umgang mit schulischer
Informationstechnik und dem Internet lernen Verantwortung zu übernehmen
und dadurch zu mündigen Bürgern erzogen werden. Daraus leitet sich
die Position der hessischen Medienzentren ab:
Die Internet-Nutzung in der Schule ist rechtlich ausreichend geregelt. Die Lehrkräfte kontrollieren durch Ihre Präsenz und Aufsicht den Handlungsraum der Schülerinnen und Schüler.
Durch weiteren Ausbau schulischer IT-Strukturen und durch Veränderung pädagogischer Konzepte (Ganztags-Unterricht, Verstärkung von Selbstlernphasen) wird es zunehmend zur Internet-Nutzung und damit zu Aufsichts-Notwendigkeiten kommen um der Gefahr einer Zunahme des Missbrauchs entgegen zu wirken. In dem Zusammenhang stellt sich die Frage nach möglichen technischen Vorkehrungen, unerwünschte Inhalte abzublocken (Content-Filter).
Angesichts der Werbeaussagen vieler Anbieter solcher Systeme wird dabei oft aber übersehen, dass
- das Internet wegen seiner dezentralen, dynamischen Struktur nicht vollständig kontrollierbar ist und dass dadurch Inhalte mit Gefahrenpotential nicht zverlässig ausgeschaltet werden können.
- technische Filter, die auf Sprach- oder Bildanalyse basieren, ähnlich arbeiten wie die Rechtschreib- und Grammatikkontrolle in Textverarbeitungssystemen und entsprechend oft versagen.
- es bisher kaum schlüssige, weltweit gültige Schadensersatz-Regelungen gibt für den Fall, dass ein Web-Anbieter oder ein Anwender durch eine fälschliche Klassifizierung wirtschaftlich oder persönlich geschädigt wird.
- die prinzipielle Unzulänglichkeit der Filter eine menschliche Überwachung der Systeme notwendig macht und dass geklärt werden muss, wer die Bewertung der einzelnen Angebote des Internet durchführen soll.
- das Sperren „unerwünschter Inhalte“ eine verharmlosende Beschreibung ist für Zensur.
- der Anwender ihm unbekannten Zensoren vertrauen muss, denn die Anbieter legen die Filter-Listen aufgrund ihrer kommerziellen Interessen nicht offen.
- Der Umgang mit einem gefilterten Internet dem Aufbau eines Sicherheitsbewusstseins und der Fähigkeit zu einem souveränen Umgang mit dem Medium entgegenläuft.
- der Anwender beim Betrachten von Inhalten nicht selbst entscheiden kann, wann das Filtersystem versagt hat und wann nicht.
- derzeitig angebotene Filtermechanismen oft leicht zu umgehen sind und dass es für junge Menschen ein starker Reiz ist, die Sicherheitslücken der Software herauszufinden.
Es scheint zwar, dass Zensurmechanismen zur Zeit der einzig Erfolg versprechende
Weg sind, Kinder und Jugendliche beim Lernen mit dem Internet zu schützen.
Doch wird es nicht möglich sein, Schutzpflichten, die auf nationalen Werten
und Gesetzen beruhen, in einem Medium durchzusetzen, das keine politischen Grenzen
kennt.
Die Content-Zensur von Internet-Angeboten ist ebenso problematisch und gefährlich
wie die Internet-Inhalte selbst.
Die Leiter der hesssichen Medienzentren halten dagegen eine geeignete pädagogische Anleitung zu medienkompetentem Verhalten für besser als Verbote oder gar Zensur. Zur Abwendung möglicher Gefahren für Kinder und Jugendliche werden daher vor allem folgende Maßnahmen empfohlen:
- Lehrerfortbildung
Hessische Medienzentren führen Lehrerfortbildung durch zur Förderung der Medienkompetenz. Ein wesentlicher Teil dieser Fortbildung bezieht sich auf die Vermittlung eines verantwortlichen Umgangs mit dem Internet in Lehr- und Lernprozessen. - Medienerziehung
Zur Medienerziehung gehört der verantwortungsvolle Umgang mit dem Internet. Sie beginnt bereits in der Grundschule. Besonders wenn dem selbständigen und selbstverantwortlichen Lernen ein größerer Stellenwert zukommt, dann sind zwischen der Schule und den Schülern ausgehandelte Vereinbarungen und Normsetzungen wichtige Instrumente für den Unterricht. Die hessischen Medienzentren sind für die Schulen in diesen Fragen kompetente Ansprechpartner. Darüber hinaus stellen sie den Schulen Medien und Unterrichtsmaterial zum Erlernen des verantwortungsbewussten Umgangs mit dem Internet zur Verfügung und beraten sie in Einzelfragen. - Erziehungsverträge
Schulen und Eltern verständigen sich über ihre gemeinsamen und aufgeteilten Erziehungsaufgaben und können Fragen der Internetnutzung explizit einbeziehen. Teil solcher Vereinbarungen kann beispielsweise eine Nutzerordnung sein für schulische Internet-Technik. Beispiele und Muster für mögliche Regelungen erhalten die Schulen z.B. bei den hesssichen Medienzentren.
Schülerinnen und Schüler lernen auch beim Umgang mit schulischer Informationstechnik
und dem Internet Verantwortung zu übernehmen und vollziehen dabei demokratische
Lernprozesse, die sie zu starken Persönlichkeiten, engagierten und kritischen
Bürgern einer demokratischen Gesellschaft machen.
Fuldatal, im Februar 2005
Schulen der Stadt Kassel
Technische Hilfsmaßnahmen wie Zensur durch Content-Filter bieten keinen
ausreichenden Schutz, können aber beispielsweise in der Grundschule oder
bei jüngeren Kindern als eine zusätzliche Maßnahme genutzt werden.
Sie dienen weiterhin in unbeaufsichtigten Lernphasen, in denen das Internet
genutzt wird, als Grundschutz, der aber die Schule nicht von der Aufsichtpflicht
entbindet.
Eine Entscheidung für oder gegen eine Internet-Zensur muss pädagogisch begründet sein. Wenn Schulen sie wünschen, sollte dem ein pädagogischer Entscheidungsprozess und ein Beschluss der Schulkonferenz vorangegangen sein, der auch die oben aufgeführten Einschränkungen und die entstehenden Kosten berücksichtigt. Das Medienzentrum Kassel bieten den Schulen bei der Entscheidungsfindung und bei der technischen Umsetzung (OpenDNS) seine Unterstützung an.
Infos vom Budesamt für Sicherheit in der Informationstechnik